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   OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12   

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https://dejure.org/2013,6373
OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12 (https://dejure.org/2013,6373)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2013 - 3 So 126/12 (https://dejure.org/2013,6373)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2013 - 3 So 126/12 (https://dejure.org/2013,6373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 33 Abs 1 RVG, § 48 Abs 1 RVG, § 48 Abs 3 RVG, § 56 Abs 2 RVG, § 19 Abs 5 GKG 2004
    Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Mehrvergleichs bei Erstrecken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes auf einen Vergleich über ein noch nicht rechtshängiges Vor- und Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines Mehrvergleichs bei Erstrecken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes auf einen Vergleich über ein noch nicht rechtshängiges Vor- und Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2378
  • DÖV 2013, 744
  • Rpfleger 2013, 544
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren: Vergütung des anwaltlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12
    Eine Änderung der Vergütung von Amts wegen und damit eine Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren über den Antrag hinaus auf den nicht angegriffenen, begünstigenden Teil der Gebührenfestsetzung und somit eine Verböserung (reformatio in peius) der angefochtenen Entscheidung, wie sie nach § 63 Abs. 3 GKG für die Streitwertfestsetzung möglich ist, ist weder in § 56 Abs. 2 RVG noch in § 33 RVG für das Beschwerdeverfahren vorgesehen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2010, 2 Ws 95/10, juris).
  • OLG München, 07.02.2018 - 13 W 101/18

    Beschwerde gegen die Gegenstandswertfestsetzung eines

    Deshalb gilt im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - anders als bei der Streitwertbeschwerde nach § 68 GKG - das Verbot der reformatio in peius (so auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 3 So 126/12; zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 07.02.2014 - 23 WF 1209/13

    Rechtsanwaltskosten

    Der Senat schließt sich nunmehr der Auffassung an, dass auch die Verfahrensgebühr nicht erstattungsfähig ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 07.11.2007, 2 WF 54/07, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.03.2013, 3 So 126/12, juris; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10.08.2012, 8 Ta 367/12, juris; OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2012, 12 WF 29/12, juris; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29.04.2013, 25 WF 235/12; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., § 48 Rn. 150 ff., 174).
  • OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18

    Keine Verfahrensgebühr eines Rechtsanwaltes bei Mehrvergleich

    Prozesskostenhilfe kann gemäß § 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO nur für gerichtliche Verfahren, nicht aber für außergerichtliche Verfahren bewilligt werden, zu denen auch das Verwaltungsverfahren mitsamt dem Widerspruchsverfahren zählt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2013, 3 So 126/12, Rpfleger 2013, 544, juris Rn. 10; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 57, 62).

    Die im Zuge eines gerichtlichen Eilverfahrens für einen Mehrvergleich erfolgte Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts kann daher nicht als gleichzeitige Bewilligung von Beratungshilfe für eine anwaltliche Tätigkeit im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren umgedeutet werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2013, a.a.O.).

  • LAG München, 02.01.2015 - 1 Ta 282/13

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Vergleichsvorschlag nach § 278 Abs. 6

    bb) Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers ist diese Auffassung keineswegs überholt sondern wird gerade auch in neuerer Zeit vertreten (vgl. etwa: LAG Niedersachsen Beschluss vom 10.08.2012 - 8 Ta 367/12; OVG Hamburg NJW 2013, 2378).
  • OLG Köln, 02.10.2014 - 12 WF 130/14

    Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Bewilligung der

    Dass die Beiordnung auch für den Vergleich erfolgt, hat - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012; 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19

    Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Einstweilige Verfügung,

    Dies deswegen, weil eine § 63 Abs. 3 GKG entsprechende Vorschrift, die die reformatio in peius ermöglicht, im RVG fehlt (so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2013 - 3 SO 126/12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2013 - 19 E 228/12

    Auslösung einer Terminsgebühr aufgrund Besprechungen eines Anwalts zur Erledigung

    OVG, Beschluss vom 8. März 2013 - 3 So 126/12 -, juris, Rdn. 12.
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16

    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und

    Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

    Wird die VKH- Bewilligung auf einen Vergleich erstreckt, in dem auch bislang nicht rechtshängige Gegenstände geregelt werden, so hat dies - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012; 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 04.08.2022 - 5 E 400/22

    Beschwerde gegen Kostenerinnerung

    Da die Einlegung und Aufrechterhaltung der Erinnerung indes der Disposition der Klägerin unterlag und eine Verschlechterung in § 33 RVG (Wertfestsetzung von Rechtsanwaltsgebühren) nicht vorgesehen ist, kommt eine Verschlechterung zu ihren Lasten im Erinnerungsverfahren nicht in Betracht (vgl. Happ in Eyermann, VwGO- Kommentar, 16. Auf. 2022, zit. nach Beck-Online, § 165 VwGO Rn. 8; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 16 E 204/13 -, Juris Rn. 3 m.w.N.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 8. März 2013 - 3 So 126/12 -, Juris Rn. 19 und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. April 2020 - L 7 BK 4/20 B -, Juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2014 - 2 E 412/14

    Festsetzung des Streitwerts für das gerichtliche Verfahren i.R.e. Anfechtung

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